Das örtliche Sozialamt berät Sie in Fragen der Unterhaltspflicht und hilft bei der eventuellen Beantragung von Unterhaltsvorschuss. Wenn die Unterhaltsanprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen, ist die Zuständigkeit des Fachbereichs Soziales des Kreises Steinfurt gegeben.
Heranziehung von Unterhaltspflichtigen:
Wenn das Sozialamt jemandem Sozialhilfe gewährt, so kann es sich an seine unterhaltspflichtigen Angehörigen wenden. Unterhaltspflichtig sind u.a.
Die Unterhaltsheranziehung erfolgt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.