Soziales
Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Jutta Zumbrock | 02554/910-150 | ![]() |
![]() |
Miet- und Lastenzuschuss
Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), Ihren Einkommensverhältnissen und der Bezugsfertigkeit Ihrer Wohnung / Ihres Hauses (für neuere Gebäude können höhere Beträge anerkannt werden).
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Weitere Informationen:
Ratschläge und Hinweise des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen MBV NRW - Allgemeine Informationen und weiter Links zum Thema Wohngeld Ausfüllbare / Plausibilisierte und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke
Wohngeldrechner NRW
Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), Ihren Einkommensverhältnissen und der Bezugsfertigkeit Ihrer Wohnung / Ihres Hauses (für neuere Gebäude können höhere Beträge anerkannt werden).
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Weitere Informationen:
Notwendige Unterlagen
- Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Nachweis über Unterhaltsbelastungen
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage