Fachbereich 1: Finanzen und Zentrale Dienste
Grundsteuer
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Herr Lukas Willers | 02554/910-201 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Daniel Theis | 02554/910-200 | ![]() |
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Die Gemeinde erhebt Grundsteuern für:
Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.
- die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)
Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit:
- Grundsteuer A: 279 %
- Grundsteuer B: 454 %
- Grundsteuer A: 279 %
- Grundsteuer B: 454 %
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen:
Formulare | |
Erklärung über Eigentümerwechsel (Grundstück) |
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Erläuterungen zur Grundsteuer-Anmeldung |
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Grundsteuer (Anmeldung) |
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