Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Dienstleistungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Petra Lülff | 02554/910-100 | ![]() |
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Frau Petra Theyssen | 02554/910-110 | ![]() |
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Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen:
Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!
Voraussetzungen für die Ausstellung von Reisepässen:
Bearbeitungsdauer:
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gültigkeitsdauer von Reisepässen:
- bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Voraussetzungen für die Ausstellung von Reisepässen:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich. Für kurzfristige Verfügbarkeiten ist ein Expresspass auszustellen. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden verfügbar. Die Zusatzgebühr beträgt 32,00 EUR.
Eine Pflicht zur Führung eines Reisepasses ergibt sich ggfls. aus den Vorschriften der jeweiligen Einreiseländer. Eine generelle Pflicht zur Führung eines Reisepasses gibt es nicht.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Bearbeitungsdauer:
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
- der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
Rechtsgrundlage
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
Reisepass für Personen ab 24 Jahre | 60,00 EUR | |
Reisepass für Personen bis einschl. 23 Jahre | 37,50 EUR |
Formulare | |
Antrag auf nachträgliche Eintragung von Kindern in den Reisepass |
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