Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Wohnsitzänderung (Abmeldung)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Petra Lülff | 02554/910-100 | ![]() |
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Frau Petra Theyssen | 02554/910-110 | ![]() |
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Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung der aufgegebenen Wohnung nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist bei einem Wohnungswechsel nur noch dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Sie ziehen von Laer ins Ausland?
Für Ihre Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen (nach Auszug aus der Wohnung), in der Sie Ihren Wegzug (ins Ausland) aus Laer der Einwohnermeldestelle mitteilen müssen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist bei einem Wohnungswechsel nur noch dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird.
Sie ziehen von Laer ins Ausland?
Für Ihre Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen (nach Auszug aus der Wohnung), in der Sie Ihren Wegzug (ins Ausland) aus Laer der Einwohnermeldestelle mitteilen müssen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.
Rechtsgrundlage