Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 GastG
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Frau Anita Ueding | 02554/910-120 | ![]() |
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Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen (siehe unter "notwendige Unterlagen").
Notwendige Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Unterrichtungsnachweis der IHK,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
- Kopie des Pachtvertrages,
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.
Formulare | |
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §2 GastG |
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