Das Bundeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung für Eltern als Anerkennung für die persönliche Betreuung des Kindes in seinen ersten Lebensjahren.
Der Antrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zu stellen. Frühester Leistungsbeginn ist das Datum der Geburt. Der Antrag kann bis zu 6 Monaten rückwirkend gestellt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro.
In Nordrhein-Westfalen sind die Versorgungsämter als Erziehungsgeldkasse zuständig. Örtlich zuständig ist das Versorgungsamt, in dessen Bereich Sie als Antragsteller/in Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie in Laer wohnen, müssen Sie Ihren Antrag stellen beim
Versorgungsamt Münster
Postfach 59 01
48135 Münster
Hausadresse:
Von-Steuben-Str. 10
Erziehungsgeldkasse:
Achtermannstr. 19
Tel: 0251 / 491 - 1
Auf den Internetseiten der Versorgungsverwaltung NRW erhalten Sie weitere, ausführliche Informationen zu Ihrem Erziehungsgeldanspruch. Dort stehen auch die Antragsvordrucke zum Download zur Verfügung.
Außerdem informiert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Gesundheit auf seinen Internetseiten über das Bundeserziehungsgeldgesetz.
Rechtsgrundlage: