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WESt weist auf neues Sofortprogramm für Beratungen hin

06. April 2020

Kreis Steinfurt. Kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, können bei Beratungsbedarf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro (Nettokosten) bekommen.

Darauf weist die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Steinfurt (WESt) hin. Das Geld dafür stellt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) im Rahmen des Beratungsprogramms "Förderung unternehmerischen Know-hows" zur Verfügung.

Das Ministerium hat dieses Förderprogramm um ein Sofortprogramm erweitert, damit den Unternehmen und Freiberuflern schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Viele benötigen aufgrund der aktuellen Lage Antworten auf betriebswirtschaftliche Fragen. Für die Übernahme der Kosten dieser Beratungen können Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der Zuschuss kann auf mehrere Beratungen aufgeteilt werden und wird der Beraterin bzw. dem Berater direkt auf das Konto überwiesen – vorausgesetzt sie bzw. er ist beim BAFA gelistet. Das Sofortprogram ist am 3. April in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020.

Das Merkblatt zum Thema mit dem Titel "Vom Coronavirus betroffene Unternehmen" kann auf der Internetseite der WESt unter www.westmbh.de heruntergeladen werden. Bei Fragen ist die WESt unter der Telefonnummer 02551 69-2700 zu erreichen. Zur Antragstellung gelangen die Unternehmen und Freiberufler über die Internetseite des BAFA www.bafa.de/unb.