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Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet „Freisenbrock IV“ geht in die 8. Runde!

08. September 2026

Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet „Freisenbrock IV“ geht in die 8. Runde!

NEU! Neben den Kaufgrundstücken gibt es nun auch Erbbaugrundstücke! NEU!

Die Erbbaugrundstücke werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Borghorst / Horstmar / Laer angeboten. Die Vermarktung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Laer.

 Die vier Erbbaugrundstücke werden zu einem Erbbauzins von 3% in Bezug auf den ursprünglichen Kaufpreis (210€/m² bzw. 230 €/m²) für 99 Jahre veräußert. Für jedes Erbbaugrundstück sind zudem separate Erschließungskosten zu zahlen. 

Die Bewerbung für die Erbbaugrundstücke erfolgt über das Online-Portal der Gemeinde Laer: https://www.laer.de/de/bauen-und-umwelt/baugebiet/freisenbrock/Privatpersonen/Privatpersonen.php. Interessierte für Erbbaugrundstücke werden nach der Online-Bewerbung gebeten eine kurze Info an ndrlhslrd zu senden.

Die Bewerbung für Kauf- und Erbbaugrundstücke ist noch bis zum 30.09.2026 möglich. Im November/Dezember 2026 wird es zwei Vergabetermine geben, zunächst für Erbbaugrundstücke und anschließend für Kaufgrundstücke.

Sollte aufgrund der Nachfrage nicht jede/r Bewerber/in ein Erbbaugrundstück bekommen, so gibt es im Nachhinein auch noch die Möglichkeit ein Kaufgrundstück zu erwerben (je nach Verfügbarkeit).

Bei weiteren Fragen zur Vergabe steht Herr Lohaus (02554-910320) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Erbbaurechtsvertrag steht Ihnen Herr Becker von der ev. Kirchengemeinde zur Verfügung (Kontaktdaten: bckrcht-vnglschd / 02552 2200).


Hinweis: Die Gemeinde Laer begleitet lediglich das Vergabeverfahren und ist nicht die Verkäuferin des Grundstücks. Vertragspartner der notariellen Kaufverträge ist die Kirchengemeinde. Eine Haftung der Gemeinde für Sach- oder Rechtsmängel des Grundstücks entsteht nicht. Die Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für Angaben zum Grundstück, sowie für etwaige Sach- und Rechtsmängel.