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Wichtige Informationen für Hundehalter

29. November 2022

Bestehende Probleme mit dem Hundekot!

I. Hundekot muss entfernt werden
Leider hat das bestehende Problem mit dem Hundekot in den letzten 2 Jahren massiv zugenommen. Die Mitarbeiter des Bauhofes kommen bei ihrer täglichen Arbeit auf verschiedene Weise in Kontakt mit dem Hundekot (siehe Fotos). Durch hineinfassen und hineintreten wird der Hundekot in die Autos getragen, durch Freischneider und Laubsauger wird der Kot an die Kleidung und ins Gesicht geschleudert.

Die im Kot enthaltenen Bakterien haben, nachweislich, bei drei Mitarbeitern eine schwere Erkrankung ausgelöst, in deren Folge auch das Gesundheitsamt informiert werden musste.

„Wenn in diesen Tagen durch zunehmenden Egoismus und Rücksichtslosigkeit Kollegen erkranken, ist die Grenze überschritten.“

Im gesamten Gebiet der Gemeinde Laer besteht die Pflicht zur Mitnahme des Hundekots. Hierbei ist es egal, wie oft der Bereich bearbeitet, bespielt oder belaufen wird. Auch Wirtschaftswege und Bauernschaften gehören dazu. Der Hundekot kann durch einen Beutel aufgenommen und in den Mülltonnen entsorgt werden. Wenn der Kotbeutel einmal vergessen wurde, kann dieser an den aufgestellten Stationen entnommen werden.

Hier gilt § 5 (2) der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Laer. „Wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen.“

Laubsaugen

Laubsauger im Einsatz, Hundekot wird angesaugt

Freischneiden

Freischneider Im Einsatz, dadurch wird der Hundekot rumgeschleudert.

II. Leinenpflicht
Im Gesamten Gemeindegebiet sind die Hunde anzuleinen. Dies ergibt sich aus der Satzung. Demnach sind die Hunde sowohl im Ortskern, als auch im Außenbereich und zu jeder Tageszeit anzuleinen. Die Größe des Hundes spielt hierbei keine Rolle.
Es gilt § 5 (1) der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Laer. „Auf Verkehrsflächen und in Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen.“
Wer seinen Hund nicht anleint begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


III. Hundeanmeldung
Zudem sind alle im Haushalt lebenden Hunde anzumelden.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder wenn der Hund aus dem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin stammt, innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden.
Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Beim Nichtentfernen von Hundekot handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Bei Fragen zur Hundehaltung und den o. a. Vorschriften können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Gemeinde Laer wenden, bei Fragen zum Thema Hundesteuer an das Steueramt:

Ordnungsamt:
Lukas Willers, 02554/910-120, lukas.willers@laer.de


Steueramt:
Petra Theyssen, 02554/910-201, petra.theyssen@laer.de
Daniel Theis, 02554/910-200, daniel.theis@laer.de