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Neue Passbild-Anforderungen

23. April 2025

Änderungen bei Ausweisdokumenten ab dem 01.05.2025

Wer ab dem 1. Mai 2025 einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss einige Änderungen beim Lichtbild beachten, die auf eine bundesweite Gesetzesänderung zurückgehen. Papierfotos gehören dann der Vergangenheit an -zumindest, wenn es um offizielle Dokumente wie Ausweise und Reisepässe geht. Auch selbst mitgebrachte digitale Fotos (z.B. auf USB-Stick) sind unzulässig. Das Lichtbild muss mit einer sicheren Verbindung zum Bürgerbüro gelangen.

 
Was bedeutet das?
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihr biometrisches Lichtbild direkt im Rathaus erstellen zu lassen oder gegebenenfalls über einen QR-Code zu vermitteln, den zertifizierte Fotografen vor Ort künftig zur Verfügung stellen könnten.
Ab dem 01.05.2025 gibt es im Bürgerbüro mobile Aufnahmegeräte, mit denen biometrische Fotos für Ausweisdokumente erstellt werden können. Die Fotos sind rein digital und werden direkt in die Dokumentenanträge aufgenommen. Die Gebühr beträgt 6 Euro zuzüglich der Dokumentengebühren. 

Hintergrund dieser Änderung ist es, Manipulationen durch sogenannte Morphing­Techniken zu verhindern, bei denen zwei oder mehrere Gesichtsbilder zu einem neuen zusammengesetzt werden. Außerdem wird mit der neuen Regelung der Beantragungsprozess vereinfacht und sichergestellt, dass die Bilder den biometrischen Anforderungen entsprechen.

 
Diese Regelung gilt jedoch nur für neu beantragte Dokumente ab dem 1.5.2025. Bestehende Ausweise bleiben gültig. Auch die bisherigen biometrischen Anforderungen an die Fotos bleiben unverändert.

 
WICHTIG:
Für die Beantragung eines Ausweisdokuments sind ab dem 01.05.2025 somit nur noch digitale Fotos möglich. Bilder in Papierform können nur noch in einem kurzen Übergangszeitraum verwendet werden.