22. Mai 2023
Der Gemeinde Laer wurden Billigkeitsleistungen in Höhe von 19.845,00 EUR bewilligt. Anträge Sozialer Einrichtungen können bis zum 15.06. gestellt werden. Einzelfallhilfen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben, insbesondere für Energie, stehen viele Bereiche des sozialen Lebens unter erheblichen Herausforderungen. Zur Reduzierung hieraus resultierenden finanziellen Belastungen hat mitunter das Land NRW verschiedene Förderund Unterstützungsprogramme verabschiedet.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden Kommunen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen gewährt. Der Gemeinde Laer werden nach Bescheid vom 17.01.2023 Billigkeitsleistungen in Höhe von 19.845,00 EUR bewilligt. Mit diesen Finanzmitteln sollen auf Antrag bei der Gemeinde Laer Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Laerer Gemeindegebiet, anhand der nachstehenden Verteilungsgrundsätzen, unterstützt werden.
Anträge von sozialen Einrichtungen können bis zum 15.06.23 gestellt werden.
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER!