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Streupflicht der Bürgerinnen und Bürger

23. Januar 2026

Streupflicht der Bürgerinnen und Bürger

In Anbetracht der Wetterlage weißt die Gemeinde Laer auf die Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger hin.

Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist, ihre Verwendung ist nur erlaubt

a) in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist;

b) an gefährlichen Gehwegstellen, wie z.B. Treppen, Rampen, Gefälle- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

In der Zeit von 07.00 - 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind, wenn der folgende Tag ein Werktag ist, bis 07.00 Uhr, wenn der folgende Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, bis 09.00 Uhr, zu beseitigen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.