01. Dezember 2021
Die Gemeinde Laer weist darauf hin, dass Besuche in der gesamten Gemeindeverwaltung momentan noch nicht wieder ohne Terminvereinbarung erfolgen können.
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Die Gemeinde Laer weist darauf hin, dass Besuche in der gesamten Gemeindeverwaltung momentan noch nicht wieder ohne Terminvereinbarung erfolgen können.
Termine für Dienstleistungen, bei denen ein persönliches Erscheinen notwendig oder sinnvoll ist, können direkt mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden. Ein Verzeichnis der Zuständigkeiten und Telefon-Durchwahlnummern finden Sie auf dieser Homepage.
Die Gemeinde Laer bittet um Verständnis, dass zu Ihrem und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Besuch im Rathaus momentan noch nicht ohne Termin ermöglicht werden kann.
Besucher/innen im Rathaus sind verpflichtet, eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen und sich beim Betreten des Rathauses die Hände zu desinfizieren – Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Bitte bringen Sie möglichst einen eigenen Stift mit, sofern Unterschriften zu leisten oder Formulare auszufüllen sind.
Außerdem ist seit dem 20.08.21 entsprechend der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung für das Land NRW ein "3-G-Nachweis" erforderlich, d.h.
ein Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder
ein Genesungsnachweis oder
ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Falls keiner der drei vg. Nachweise vorgelegt werden kann, darf das Rathaus leider nicht betreten werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gemeinde Laer
Manfred Kluthe
Bürgermeister