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Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen in Laer in Einzelfällen möglich

04. August 2026

Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen in Laer in Einzelfällen möglich

Der Rat der Gemeinde Laer hat am 15. Juli 2026 einstimmig beschlossen, Aschebeisetzungen unter strengen Voraussetzungen auch außerhalb eines kommunalen oder kirchlichen Friedhofs zu ermöglichen. Anlass war der konkrete Anfrage eines Ehepaares aus Laer.

Zugleich wurde ein Regelwerk beschlossen, welches die Grundlage für die Prüfung entsprechender Anträge bildet.

Bei der neuen Regelung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine allgemeine Freigabe von Bestattungen auf privaten Grundstücken. Eine Genehmigung kann ausschließlich in begründeten Einzelfällen erteilt werden.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Für eine Aschebeisetzung außerhalb eines Friedhofs müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Wunsch der verstorbenen Person muss eindeutig dokumentiert sein.
  • Bei der Gemeinde Laer muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
  • Sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer des betroffenen Grundstücks müssen der Beisetzung ausdrücklich zustimmen.
  • Der Beisetzungsort muss dauerhaft öffentlich zugänglich sein und in einer Weise gestaltet und genutzt werden, die der Würde der verstorbenen Person entspricht.
  • Die langfristige Pflege und der Erhalt der Ruhestätte müssen auch bei einem späteren Eigentümerwechsel gesichert sein.
  • Eine gewerbliche Nutzung der Ruhestätte ist ausgeschlossen.
  • Die Asche darf nicht in einer klassischen Urne beigesetzt werden. Zulässig sind ausschließlich das Verstreuen der Asche oder das Einbringen der Asche ohne Behältnis in den Boden.
  • Die Gemeinde prüft jeden Antrag individuell und kann die Genehmigung mit zusätzlichen Auflagen verbinden.

Die Asche darf somit nicht eigenständig durch Angehörige auf einem beliebigen privaten Grundstück beigesetzt oder verstreut werden. Die gesetzlichen Bestimmungen und die von der Gemeinde Laer festgelegten Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein.

Antragstellung und weitere Informationen
Jeder Antrag wird von der Gemeinde Laer sorgfältig im Einzelfall geprüft. Ein genereller Anspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der vom Rat beschlossenen Richtlinien.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen oder zur Antragstellung an die Gemeindeverwaltung Laer wenden. Dort erhalten sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Nachweisen und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens.

Bildquelle: Shutterstock (1654084867)