04. August 2026

Der Rat der Gemeinde Laer hat am 15. Juli 2026 einstimmig beschlossen, Aschebeisetzungen unter strengen Voraussetzungen auch außerhalb eines kommunalen oder kirchlichen Friedhofs zu ermöglichen. Anlass war der konkrete Anfrage eines Ehepaares aus Laer.
Zugleich wurde ein Regelwerk beschlossen, welches die Grundlage für die Prüfung entsprechender Anträge bildet.
Bei der neuen Regelung handelt es sich ausdrücklich nicht um eine allgemeine Freigabe von Bestattungen auf privaten Grundstücken. Eine Genehmigung kann ausschließlich in begründeten Einzelfällen erteilt werden.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Für eine Aschebeisetzung außerhalb eines Friedhofs müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Asche darf somit nicht eigenständig durch Angehörige auf einem beliebigen privaten Grundstück beigesetzt oder verstreut werden. Die gesetzlichen Bestimmungen und die von der Gemeinde Laer festgelegten Voraussetzungen müssen vollständig erfüllt sein.
Antragstellung und weitere Informationen
Jeder Antrag wird von der Gemeinde Laer sorgfältig im Einzelfall geprüft. Ein genereller Anspruch auf eine Genehmigung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der vom Rat beschlossenen Richtlinien.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen oder zur Antragstellung an die Gemeindeverwaltung Laer wenden. Dort erhalten sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Nachweisen und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens.
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