Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Briefwahlunterlagen online beantragen

24. Januar 2025

Informationen zum Online-Briefwahlantrag.

Die Online-Beantragung eines Wahl- oder Abstimmungsscheins bietet Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und bequeme Möglichkeit, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, auch wenn sie am Wahltag nicht vor Ort sein können. Ein Wahl- bzw. Abstimmungsschein ist ein offizielles Dokument, das es den wahlberechtigten Personen erlaubt, ihre Stimme vorzeitig oder durch Briefwahl abzugeben.

Um einen Wahl- oder Abstimmungsschein online zu beantragen, besuchen Sie die offizielle Webseite: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=05566036

Dort finden Sie die Beantragung von Wahlunterlagen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten, wird Ihr Antrag geprüft. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Wahl- oder Abstimmungsschein per Post zugeschickt.

Um Briefwahlunterlagen online zu beantragen können Sie auch den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief verwenden. Hier sind Ihre persönlichen Daten bereits vorausgefüllt.

Die Vorteile der Online-Beantragung liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, vermeiden lange Wartezeiten und können den Antrag bequem von zu Hause aus stellen. Achten Sie jedoch darauf, die Fristen zur Beantragung einzuhalten, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig Ihren Schein erhalten und an der Wahl oder Abstimmung teilnehmen können. Selbstverständlich können Sie auch den herkömmlichen Weg wählen und den Antrag auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes ausfüllen und im Rathaus abgeben bzw. in unseren Briefkasten einwerfen.

Hinweis:
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst zum Ende der ersten Februarwoche versendet werden.