23. Januar 2025
5.141 Wahlbenachrichtigungen werden durch einen beauftragten Dienstleister an die Laerer Bürgerinnen und Bürger für die Bundestagswahl in der Gemeinde Laer zugestellt. Dieser Wahlbrief enthält ein doppelseitiges Schreiben. Zum einen die Benachrichtigung zur Wahl mit dem zugehörigen Wahllokal, zum anderen auf der Rückseite einen Antrag auf einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen.
Sollte jemand bis zum 31. Januar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Gemeinde Laer zu melden.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen sind die Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung zu beachten. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen, die auf dem Briefwahlantrag der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort auch über die Internetseite der Gemeindeverwaltung (www.laer.de) mit dem Online-Wahlscheinantrag angefordert werden. Das Wahlamt weist darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Diese werden voraussichtlich zum Ende der ersten Februarwoche an die Gemeinde ausgeliefert.
Bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Onlinebeantragung endet bereits am 19.02.2025 um 15:00 Uhr. Danach können nur noch in Notfällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, die Unterlagen ausgegeben werden.
Die Briefwahlbüros in den Zimmern 20,22 und 24 des Rathauses sind zu den Öffnungszeiten des Rathauses und nach Terminvereinbarung geöffnet. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch, per E-Mail oder Online über die Internetseite erfolgen. Machen Sie gerne von der Möglichkeit Gebrauch, sich die Unterlagen nach Hause schicken zu lassen und dort in Ruhe auszufüllen. Die ausgefüllten Unterlagen können im Briefkasten des Rathauses oder in einem Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.
Am Freitag, 21. Februar 2025, ist das Briefwahlbüro ebenfalls zusätzlich von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
Das Wählerverzeichnis wird für die Wahlen in der Zeit von Montag, 03. Februar 2025, bis Freitag, 07. Februar 2025, während der Öffnungszeiten montags und donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Rathaus, Mühlenhoek 1, 48366 Laer, Zimmer 20 und Zimmer 22, für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. An den übrigen Tagen können Sie online über unsere Internetseite oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Das Wählerverzeichnis wird elektronisch geführt.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. „Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen“, heißt es von der Gemeinde.
Haben Sie noch Fragen zur Wahl? Melden Sie sich dann bitte im Rathaus bei Herrn Michael Wielers, Zimmer 23, Telefon 02554/910-220, E-Mail michael.wielers@laer.de oder bei Herrn Daniel Theis, Zimmer 20, Telefon 02554/910-200, E-Mail: daniel.theis@laer.de.