08. Januar 2025
Das Wahlamt der Gemeinde Laer möchte darauf hinweisen, dass Briefwahlunterlagen erst ausgegeben oder versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl kann der Druckauftrag für die Stimmzettel erst Ende Januar erfolgen und somit ist voraussichtlich erst Anfang Februar mit einer Auslieferung zu rechnen.
Die Gemeinde Laer bittet darum, vorab von formlosen Briefwahlanträgen abzusehen und sich in dringenden Fällen an das Wahlamt zu wenden. Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ohnehin die Urnenwahl sei, dieses gelte umso mehr im Falle der vorgezogenen Bundestagswahl.
Durch den deutlich verkürzten Zeitraum der Briefwahl weist das Wahlamt darauf hin, dass auf die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen, insbesondere aus dem Ausland, zu achten sei. Dieses liege in der Verantwortung der Wahlberechtigten.
Anfang Februar werde sowohl die Onlineplattform zur Beantragung von Briefwahlunterlagen als auch die Möglichkeit zur Briefwahl vor Ort bereitgestellt. Neben den Öffnungszeiten können auch Termine vereinbart werden. Eine Terminvereinbarung ist auch online über die Internetseite der Gemeinde möglich.