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Wichtige Information zur Isolation und Quarantäne

05. Februar 2022

Wichtige Information zur Isolation und Quarantäne

Das Land NRW hat die Regelungen zur Quarantäne geändert.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Coronatest- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt und bürokratische Regulierungen zurückgenommen.

Nunmehr gilt (das Wichtigste):

  1. Ist das Ergebnis eines PCR-Tests positiv oder nimmt eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vor, oder lebt mit einer solchen Person in häuslicher Gemeinschaft, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. 
  2. Eine gesonderte Anordnung der Behörde ist für die Isolierung nicht erforderlich, es genügt der Testnachweis insbesondere auch für Ansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
  3. Für geimpfte und genesene Haushaltsangehörige gelten Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung. Näheres regelt § 15 CoronaTestQuarantäneVO. Alle Rechtsverordnungen finden Sie hier.

Das bedeutet für alle Betroffenen, dass die Testergebnisse sorgfältig aufzubewahren sind, um den Nachweis der Infektion und den Beginn und das Ende Quarantäne belegen zu können.

Diese Nachweise benötigt ggf. der Arbeitgeber, um seinerseits Lohnersatzansprüche beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) anzumelden und den Arbeitsausfall ersetzt zu bekommen.

Ordnungsverfügungen werden ab dem 07.02.2022 durch die Ordnungsämter nicht mehr erteilt.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Reher vom Ordnungsamt der Gemeinde Laer unter der Telefonnummer 02554-910140 zur Verfügung.