05. Februar 2022
Das Land NRW hat die Regelungen zur Quarantäne geändert.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine geänderte Coronatest- und Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes veröffentlicht. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei SARS-CoV-2 Infektionen umgesetzt und bürokratische Regulierungen zurückgenommen.
Nunmehr gilt (das Wichtigste):
Das bedeutet für alle Betroffenen, dass die Testergebnisse sorgfältig aufzubewahren sind, um den Nachweis der Infektion und den Beginn und das Ende Quarantäne belegen zu können.
Diese Nachweise benötigt ggf. der Arbeitgeber, um seinerseits Lohnersatzansprüche beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) anzumelden und den Arbeitsausfall ersetzt zu bekommen.
Ordnungsverfügungen werden ab dem 07.02.2022 durch die Ordnungsämter nicht mehr erteilt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Reher vom Ordnungsamt der Gemeinde Laer unter der Telefonnummer 02554-910140 zur Verfügung.