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Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

26. Juni 2026

Zuwendungen für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Die Gemeinde Laer weist daraufhin, dass das Land NRW für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Mittel in Höhe von 7.500,00 € bereitgestellt hat. Das Ziel der Landesregierung ist, durch diese Förderung das baukulturelle Erbe in NRW zu erhalten.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern in Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis in Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) muss vorliegen.

Die Mittel sind für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen einzusetzen. Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Restaurierungsmaßnahmen / Konservierungsmaßnahmen zum Erhalt von Denkmalsubstanz
  • Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes des Denkmals
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes eines Denkmals (wie z.B. Austausch nicht denkmalgerechter in der Vergangenheit erfolgter Modernisierungen durch denkmalgerecht dem bauzeitlichen Erscheinungsbild entsprechende Ausführungen; Austausch „Kunststofffenster“ / „Kunststofftür“ gegen Holzfenster / Holztür in bauzeitlicher Ausführung; Wiederherstellung von Treppenanlagen nach bauzeitlichem Vorbild)
  • Aufwendungen von Privatpersonen, Heimat- und Geschichtsvereinen oder sonstigen Institutionen für die Organisation des „Tages des Offenen Denkmals“, insbesondere für die Erstellung von orts- oder denkmalbezogenem Informationsmaterial.

Nicht förderfähig sind:

  • Modernisierungsmaßnahmen (z.B. energetische und technische Ertüchtigung), Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektromaßnahmen.

Die Anträge sollen an die Obere Denkmalbehörde, Frau Everwand, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg gerichtet werden. Für den Erstkontakt stehen wir als Gemeinde Laer (Christof Maas, Tel. 02554/910 310) gerne zur Verfügung.