26. Juni 2026
Die Gemeinde Laer weist daraufhin, dass das Land NRW für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen Mittel in Höhe von 7.500,00 € bereitgestellt hat. Das Ziel der Landesregierung ist, durch diese Förderung das baukulturelle Erbe in NRW zu erhalten.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern in Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen. Eine entsprechende denkmalrechtliche Erlaubnis in Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) muss vorliegen.
Die Mittel sind für die Umsetzung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen einzusetzen. Förderfähig sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
Nicht förderfähig sind:
Die Anträge sollen an die Obere Denkmalbehörde, Frau Everwand, Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg gerichtet werden. Für den Erstkontakt stehen wir als Gemeinde Laer (Christof Maas, Tel. 02554/910 310) gerne zur Verfügung.