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Förderprogramm für Gebäudebegrünung (Land NRW)

22. Dezember 2022

Gründächer und begrünte Wände können dafür sorgen, extreme Temperaturen im Sommer zu reduzieren. Gebäudebegrünungen leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Hitzebelastung. Beide Maßnahmen erhöhen die Durchgrünung der Kommunen und haben neben der Anpassung an den Klimawandel auch weitere positive Effekte, wie z.B. die Erhöhung der Biodiversität.

Ziel des Sonderprogramms des Landes ist es daher, private und gewerbliche Gebäudeeigentümer:innen dabei zu unterstützen, Begrünungsmaßnahmen am eigenen Gebäude durchzuführen, um dem steigenden Versiegelungsgrad in der Gemeinde entgegenzuwirken und den Grünanteil zu erhöhen.
Es besteht die Möglichkeit, eine 50%ige Förderung für die Begrünungsmaßnahmen vom Land NRW zu erhalten. Mit dem Förderaufruf können auch Dächer und Fassaden von Neubauten begrünt und damit gefördert werden.
Die Anträge werden seitens der Gemeinde Laer gesammelt und an den Kreis Steinfurt für die offizielle Antragstellung weitergeleitet.
Laerer Immobilieneigentümer:innen eines Wohn- oder Geschäftshauses, die an dem Förderprogramm interessiert sind, melden sich bitte bis zum 15.01.2023 bei der Gemeindeverwaltung Laer: es reicht eine kurze E-Mail an srhmsrlrd, Betreff „Förderung Gründach und Fassadenbegrünung “ mit einer kurzen Beschreibung der geplanten Maßnahme und Größenangabe. Weitere Informationen erhalten Sie unter 02554 - 910 321 oder online auf https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge.

Die Richtlinie kurz und knapp:
Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen
  • Juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

  • Dach- und Fassadenbegrünung inklusive Planung, bauliche und technische Maßnahmen und Ausgaben für die Bepflanzungsmaßnahmen
  • Überprüfung der Statik wird nicht gefördert

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Vorhaben wird im Gemeindegebiet Altenberge umgesetzt
  • Die Maßnahme ist bisher noch nicht beauftragt
  • 10 Jahre Zweckbindungsfrist

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 50 Prozent
  • Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Interessensbekundung per E-Mail bis zum 15. Januar 2023
  • Mitte/Ende Februar erfolgt die verbindliche Antragsstellung über das Förderportal des Kreis Steinfurt

Umsetzungszeitraum

  • Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2023 umgesetzt sein