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Der Lappen geht - die Karte kommt

28. November 2022

Der Lappen geht - die Karte kommt

Umtausch eines alten Führerscheines gegen einen neuen EU-Kartenführerschein. Auch im Kreis Steinfurt läuft bereits das ganze Jahr die Umtauschaktion der Führerscheine. Bis 2033 werden nach und nach alle Führerscheine durch EU-Kartenführerscheine ersetzt. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 können bis zum 19.01.2023 entsprechende Anträge bei der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt einreichen und ihre alten rosa oder grauen Führerscheine eintauschen.

Der Umtausch für die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 läuft noch bis zum 19. Januar 2023.

Um einen geordneten Ablauf insbesondere im Hinblick auf den Kundenstrom bei der persönlichen Antragstellung und auf Personalkapazitäten bei den Behörden zu gewährleisten und lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, empfiehlt der Kreis Steinfurt Führerscheininhabern, die Anträge früh genug zu stellen. Dabei lediglich ein gültiger Ausweis, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen. Sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde, fordert die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnisdaten von der vormals zuständigen Behörde an. Der Antragsteller muss sich nicht selbst darum kümmern.

Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Bürgerinnen und Bürger geschickt und ist auf 15 Jahre befristet. Gebühren fallen in Höhe von 25,30 Euro zuzüglich 5 Euro Versandkosten an. Der alte Führerschein wird entwertet und kann beim Antragsteller verbleiben.


Der Kreis Steinfurt bietet ab sofort alternativ zur persönlichen Vorsprache die Möglichkeit der Antragstellung über das Online-Büro der Führerscheinstelle. Eine persönliche Vorsprache entfällt sodann. Termine und ergänzende Informationen finden Sie unter dem Link Umtauschantrag Online-Büro bzw. unter https://termine.kreis-steinfurt.de.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen für die Antragstellung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Antrag auf Umstellung oder Ersatz EU-Kartenführerscheins
  • ein biometrisches Passbild
  • den bisherigen Führerschein
Führerschein_Fristen