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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

21. September 2023

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Für die Erstellung eines Lärmaktionsplans startet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Laer können sich vom 21.09. bis zum 31.10.2023 zu Lärmhotspots an unseren Hauptverkehrsstraßen äußern und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen benennen.

Die Verwaltung hat für diesen Zweck ein neues Beteiligungsportal geschaffen, was auch in Zukunft als neues Instrument der Beteiligung eingesetzt wird:

Link zum neuen Beteiligungsportal

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder ausgehend von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.

Hintergrund:
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Würde Deutschland der EU-Richtlinie nicht nach kommen, drohen hohe Bußgelder.