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Wir suchen eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann

19. Februar 2026

Wir suchen eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann

Die Gemeinde Laer sucht für die neue Wahlperiode ab dem 01.06.2026 eine Schiedsfrau oder Schiedsmann und deren Stellvertreter. Bewerbungen können bis zum 15.05.2026 abgegeben werden.

Zum Einsatz kommen Sie zum Beispiel bei Nachbarschaftskonflikten, aber auch strafrechtlichen Delikten wie Beleidigungen oder Bedrohungen. Ziel ist es, Menschen in Konfliktsituationen zu helfen und Streitigkeiten zu schlichten.

Gewählt werden sie für einen Zeitraum von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde Laer und werden dann vom Amtsgericht Steinfurt vereidigt.

Wer kann Schiedsperson werden?

  • Persönliche Eignung: Man muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.
  • Sauberes Führungszeugnis: Keine Vorstrafen.
  • Wohnsitz: Die Schiedsperson muss im Schiedsamtsbezirk wohnen.
  • Alter: In der Regel zwischen 25 bis 75 Jahren.

Welche Fähigkeiten und Eigenschaften braucht eine Schiedsperson?

Fähigkeiten

  • Keine juristische Vorbildung notwendig: Die Schiedsperson muss kein Jurist sein.
  • Fähigkeit zur Protokollführung: Ein Schiedsmann muss Vergleiche schriftlich fixieren können.
  • Rechtskenntnisse: Grundkenntnisse im Nachbarschaftsrecht sind hilfreich, diese werden oft durch Fortbildungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) vermittelt.
  • Bereitschaft zur Fortbildung: Teilnahme an Seminaren ist erforderlich.


Eigenschaften

  • Lebenserfahrung und gesunde Menschenkenntnis
  • Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
  • Geduld und Fingerspitzengefühl
  • Neutralität und Objektivität
  • Zuhörvermögen

Wer sich vorstellen kann, neue Schiedsfrau oder Schiedsmann zu werden, sendet eine schriftliche formlose Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf per E-Mail an rthslrd oder per Post an die Gemeinde Laer, Mühlenhoek 1, 48366 Laer.

Weitere Informationen gibt es unter www.schiedsamt.de.