Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Probleme bei überfüllten Abfallgefäßen nehmen zu!

24. Juni 2024

Probleme bei überfüllten Abfallgefäßen nehmen zu!

Im Gemeindegebiet ist vermehrt zu beobachten, wie überfüllte Abfallgefäße zur Abfuhr bereit gestellt werden.

Die Deckel der Abfallgefäße lassen sich nicht mehr schließen oder es werden zusätzlich Abfallsäcke oben aufgelegt. Dies führt immer häufiger zu Problemen bei der Abfuhr dieser Gefäße. Der Entsorger kann die Abfallgefäße nicht fachgerecht leeren. Darüber hinaus nehmen diese bei der Leerung erheblichen Schaden. 

Die gemeindliche Abfallentsorgungssatzung gibt hierbei eindeutig vor, dass die Abfallgefäße nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich die Deckel schließen lassen.
Die Überfüllungen, vor allem bei den Rest- und Bioabfallgefäßen, haben zusätzlich Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren.
Die Abfallentsorgungsgebühren variieren je nach Gefäßgröße. Sollte ein Abfallgefäß überfüllt sein und daher die vorgesehene Liter-Angabe überschreiten, kommt es zu einer Differenz zwischen der gezahlten Gebühr und den Entsorgungskosten. Dies würde folglich zu einer Gebührenerhöhung führen. 

In Absprache mit dem Entsorger werden vermehrt Kontrollen durchgeführt, bei denen überfüllte Abfallgefäße nicht geleert werden. 

Darüber hinaus stellt die Überfüllung der Abfallgefäße gemäß der gültigen Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Laer eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bitte achten Sie auf die korrekte Nutzung und Befüllung der Abfallgefäße. 

Sollte das Volumen der Abfallgefäße nicht ausreichen, so können Sie jederzeit ein größeres Gefäß bei der Gemeinde -Steueramt- in Auftrag geben.

E-Mail: strmtlrd
Tel.: 02554-910200 oder 02554-910201