24. Juni 2024
Im Gemeindegebiet ist vermehrt zu beobachten, wie überfüllte Abfallgefäße zur Abfuhr bereit gestellt werden.
Die Deckel der Abfallgefäße lassen sich nicht mehr schließen oder es werden zusätzlich Abfallsäcke oben aufgelegt. Dies führt immer häufiger zu Problemen bei der Abfuhr dieser Gefäße. Der Entsorger kann die Abfallgefäße nicht fachgerecht leeren. Darüber hinaus nehmen diese bei der Leerung erheblichen Schaden.
Die gemeindliche Abfallentsorgungssatzung gibt hierbei eindeutig vor, dass die Abfallgefäße nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich die Deckel schließen lassen.
Die Überfüllungen, vor allem bei den Rest- und Bioabfallgefäßen, haben zusätzlich Auswirkungen auf die Abfallentsorgungsgebühren.
Die Abfallentsorgungsgebühren variieren je nach Gefäßgröße. Sollte ein Abfallgefäß überfüllt sein und daher die vorgesehene Liter-Angabe überschreiten, kommt es zu einer Differenz zwischen der gezahlten Gebühr und den Entsorgungskosten. Dies würde folglich zu einer Gebührenerhöhung führen.
In Absprache mit dem Entsorger werden vermehrt Kontrollen durchgeführt, bei denen überfüllte Abfallgefäße nicht geleert werden.
Darüber hinaus stellt die Überfüllung der Abfallgefäße gemäß der gültigen Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Laer eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bitte achten Sie auf die korrekte Nutzung und Befüllung der Abfallgefäße.
Sollte das Volumen der Abfallgefäße nicht ausreichen, so können Sie jederzeit ein größeres Gefäß bei der Gemeinde -Steueramt- in Auftrag geben.
E-Mail: strmtlrd
Tel.: 02554-910200 oder 02554-910201