13. Januar 2022
Die Gemeinde Laer sucht Wahlhelfer für die Landtagswahl 2022
Vor jeder Wahl sind für jeden Wahl- oder Stimmbezirk eine Wahlvorsteherin/ein Wahlvorsteher und die Vertretung sowie ein Wahlvorstand zu ernennen. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass die Wahlvorsteher/innen, stellvertretenden Wahlvorsteher/innen und die Mitglieder der Wahlvorstände durch die Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Bei Interesse an der Mitwirkung in einem Wahlvorstand können Sie sich daher an das Wahlamt wenden und sich hier anmelden.
Die Aufgaben der Mitglieder eines Wahlvorstandes sind u.a. die Überwachung der Wahlhandlung, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum, Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung einer Wählerin/eines Wählers, Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen, Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Die Mitglieder der Wahlvorstände sind zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.