Sie möchten neuen Wohnraum schaffen, ein bestehendes Gebäude erweitern oder bisher anders genutzte Räume in Wohnungen umwandeln? Der „Bau-Turbo“ eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Möglichkeiten für Wohnbauvorhaben.
Die Gemeinde Laer hat dafür örtliche Leitlinien beschlossen. Sie bieten Bauherrschaften sowie Architektinnen und Architekten eine erste Orientierung.
Der „Bau-Turbo“ soll den Wohnungsbau erleichtern und Verfahren beschleunigen. Die Sonderregelung des § 246e Baugesetzbuch ermöglicht mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungen von bestimmten planungsrechtlichen Vorschriften. Ob sie genutzt werden kann, wird für das einzelne Vorhaben geprüft.
Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Dieses Datum betrifft die Anwendung der Vorschrift im Genehmigungsverfahren. Es bedeutet nicht, dass ein genehmigtes Gebäude bis dahin fertiggestellt sein muss. Rechtsgrundlage: § 246e BauGB

Mögliche Anwendungsfälle sind beispielsweise:
Ob ein konkretes Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, hängt unter anderem vom Standort und den Auswirkungen auf die Umgebung ab. Nachbarliche Interessen und öffentliche Belange müssen berücksichtigt werden. Weitere Informationen im Gesetzestext
Die gemeindliche Zustimmung und die Baugenehmigung sind unterschiedliche Entscheidungen. Eine Zustimmung der Gemeinde ersetzt eine erforderliche Baugenehmigung nicht.
Für das Baugenehmigungsverfahren in Laer ist der Kreis Steinfurt als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Dort wird geprüft, ob das Vorhaben die maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfüllt. Informationen zur Baugenehmigung beim Kreis Steinfurt
Es empfiehlt sich, die Planung frühzeitig mit Ihrer Architektin oder Ihrem Architekten zu besprechen und Kontakt zur Gemeinde aufzunehmen. Für ein erstes Gespräch sind insbesondere die Lage des Grundstücks, eine kurze Beschreibung des Vorhabens und vorhandene Skizzen hilfreich.
Sind einzelne Fragen zur Zulässigkeit noch offen, kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Damit lassen sich bestimmte Fragen bereits vor einem vollständigen Bauantrag verbindlich klären. Die Entscheidung über eine Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig.
Informationen zur Bauvoranfrage beim Kreis Steinfurt

Bauanträge werden beim Kreis Steinfurt digital über das Bauportal.NRW eingereicht. Informationen zum Zugang, zur Antragstellung und zur anschließenden Kommunikation finden Sie auf der Seite: Bauen Online“ des Kreises Steinfurt.