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Gestaltungssatzung der Gemeinde Laer
Gestaltungssatzung der Gemeinde Laer

Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern

Der historische Ortskern wird geprägt durch eine Abfolge an öffentlichen Plätzen - dem Rathausplatz, der direkt an die Teichanlage anschließt, dem Kirchplatz rund um die denk- malgeschützte Kirche St. Bartholomäus und dem Platz an der Rathausschänke.

Die einzelnen Plätze sind durch enge Straßenzüge miteinander verbunden und untereinander fußläufig erreichbar. Zudem sind die jeweiligen Platzflächen meist durch eine dichtere Bebauungsstruktur gefasst. Grundsätzlich sind innerhalb des historischen Ortskerns die öffentlichen Straßenräume und Flächen weitgehend von Raumkanten gefasst.

In dem Bereich der Einfahrtsstraßen bilden die dort vorhandenen, zum Straßenraum orientierten Gebäude ebenfalls in weiten Teilen eine Raumkante. Ausnahmen bilden lediglich vereinzelte Baulücken, öffentliche Freiflächen oder aufgrund der angrenzenden Nutzung vorhandene Stellplatzanlagen.

Die Einfahrtsstraßen sind ihrer Funktion entsprechend deutlich breiter als die Straßen im historischen Ortskern und vorwiegend mit separaten Fuß- und Radwegen sowie z.T. mit Parkstreifen versehen. Sie verlaufen radial auf den historischen Kern zu und strukturieren den Grundriss von Laer.

Durch die mit den Straßen entstehenden Baufluchten eröffnen sich aus allen Hauptrichtungen prägnante Sichtachsen auf den denkmalgeschützten Kirchturm, der als städtebaulicher Orientierungspunkt den historischen Ortskern markiert und dessen zentrale Bedeutung im Ortsbild unterstreicht.

Gebietskulisse historischer Ortskern Laer

Gestaltungssatzung der Gemeinde Laer
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