Die Aufstellung für den Bebauungsplan Nr. 61 Freisenbrock IV wurde am 10.11.2021 durch den Bau-und Umweltausschuss beschlossen. Das bedeutet, dass die Politik und die Gemeindeverwaltung zusammen ein Planverfahren gestartet haben, dass die Bebaubarkeit des gesamten Geländes möglich macht.
In einer fast zweijährigen Planungsphase wurden die Bürger und die öffentlichen Behörden beteiligt, sich zu dem geplanten Baugebiet zu äußern. Der Bebauungsplan enthält verschiedene Festsetzungen, an denen sich die Bauherren und Architekten zu orientieren und zu halten haben. Diese Festsetzungen wurden im Bau- und Umweltausschuss diskutiert und festgelegt und beinhalten z.B. Vorgaben zu den Höhen der Gebäude, der Dachform und der Dachneigung. Aber auch Aspekte zum Klimaschutz, wie eine verpflichtende Dachbegrünung bei Flachdächern oder das Verbot von Schottergärten sind dort festgehalten. Ebenso ist vorgeschrieben, dass 40% des Grundstücks aus Rasen- und Beetfläche bestehen muss. Mit Ratsbeschluss vom 10.08.2023 wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Laer vom 16.08.2023 hat der Bebauungsplan Nr. 61 Bestandkraft erlangt und bildet nun eine verbindliche Grundlage und einen Rahmen für die Bebauung im Plangebiet. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind zwingend einzuhalten und umzusetzen.
Aufgrund der Veränderung der Straßenhöhen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Änderungen beziehen sich dabei auf die Höhenlage des Erdgeschoss-Fußbodens. Diese werden in der 1.Änderung an den Straßenendausbau angepasst.
Wenn Sie an einem Baugrundstück interessiert sind, sprechen Sie mit Ihrem Architekten über diese Festsetzungen, damit Sie sich sicher sein können, dass Sie Ihre Vorstellungen auf dem gewünschten Grundstück verwirklichen können.