Die Grundstücke werden entsprechend ihrer Lage in verschiedene Kaufpreiszonen aufgeteilt, die unterschiedliche Grundstückspreise aufweisen. Die Preisdifferenzierung orientiert sich anhand der angenommenen Lagegunst. Der Preis setzt sich aus allen Ausgaben zusammen, die durch die Entwicklung entstanden sind und durch die Errichtung entstehen werden, inklusive einer Gewinnerwartung für die Gemeinde Laer.
Die Ausgaben beinhalten den Einkaufspreis, die Planungskosten, die Ökologische Kompensation, die Vermessungskosten sowie Erschließungs- und Entwässerungskosten. Die Verkaufspreise wurden am 10.08.2023 im Rat festgelegt.
Die innenliegenden Grundstücke, die umlaufend von anderen Grundstücken eingefasst sind, werden der Preiszone I (210 €/m²) zugeordnet. Die südwestlichen Grundstücke entlang der Hecke, die an eine unverbaubare Fläche angrenzen, liegen in der Preiszone II (230 €/m²). Im Erdgeschoss ist der Blick ins Grüne durch die Hecke und das Pflanzgebot eingeschränkt, im Obergeschoss ist diese Sichtbeziehung in den Außenbereich jedoch gegeben.
Die Preiszone III (250 €/m²) bilden die südöstlichen Grundstücke, die eine freie Sicht in Richtung Süden und damit in den Außenbereich aufweisen. Für die Grundstücke in der Preiszone IV (Investoren) werden Kaufpreisangebote abgegeben, die mindestens der Preiszone III entsprechen (min. 250 €/m²).
Diese Regelung geht aus den beschlossenen Vergabekriterien hervor.
Für Privatpersonen
Für Investoren
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