Bei einer Schwangerschaft, in der die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet sind, kann eine Vaterschaftsanerkennung aufgenommen werden. Diese Erklärung kann vor der Geburt oder auch nach der Geburt abgegeben werden. Soll der Vater des Kindes mit in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden, so ist eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich.
Die Vaterschaftsanerkennung kann bei dem Wohnsitz-Standesamt abgegeben werden.
Bei nicht verheirateten Eltern erhält das Kind grundsätzlich den Familiennamen der Mutter, den sie bei der Geburt des Kindes trägt.
Soll das Kind den Familiennamen des Vaters bekommen, so kann hierzu zusätzlich eine Namenserteilung der allein sorgeberechtigen Mutter abgeben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr Standesamt.
Eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge kann nicht beim Standesamt, sondern nur beim Jugendamt des Kreises Steinfurt abgegeben werden.