Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. (Das heißt :Wenn Ihr Kind z. B. im Krankenhaus in Steinfurt zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Anmeldung beim Standesamt der Stadt Steinfurt vornehmen.)
Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. In der Regel übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
mehr Infos zur Namenserteilung
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an uns oder das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.