Der Kreis Steinfurt hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.
Im
jobcenter der Gemeinde Laer
Mühlenhoek 1, 48366 Laer
werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Laer in Angelegenheiten des SGB II betreut.
Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, erhält Bürgergeld. Auch Personen, die nicht arbeiten können, die aber mit dem Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenleben, können Bürgergeld erhalten, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen. Das Bürgergeld umfasst Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sowie angemessene Miet- und Heizkosten. Zusätzlich können auf Antrag einmalige Leistungen gezahlt werden. Möglich sind beispielsweise Geldleistungen für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Darüber hinaus besteht für bestimmte Lebenssituationen oder besondere Umstände ein sogenannter Mehrbedarf. Das ist eine zusätzliche finanzielle Leistung, die gewährt wird.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig.
Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen können Sie online einen Termin vereinbaren. Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch, damit Sie vollständige Antragsunterlagen zum vereinbarten Termin mitbringen können.