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Krankenhilfe

Details

Personen, die nicht krankenversichert sind, haben unter Umständen einen Anspruch auf Gewährung von Krankenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch (SGB VII) oder Zwölftes Buch (SGB XII) Ein Anspruch besteht nicht, soweit vorhandenes Einkommen oder Vermögen einzusetzen ist oder vorrangige Ansprüche bestehen.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch - Siebtes Buch (SGB VII)

  • Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)