Für den Besuch bestimmter schulischer Ausbildungsstätten gewährt der Staat eine Ausbildungsförderung, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Antragsvordrucke erhalten Sie im Rathaus.
Entscheidungsbehörde ist die Kreisverwaltung Steinfurt. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen über erforderliche Antragsunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)