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Untersuchungsberechtigungsschein

Details

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben

  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung

  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung

  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes

  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz