Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Laer?
Zwingend notwendig ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, sofern es sich bei Ihrer neuen Wohnung nicht um Wohneigentum handelt: Das ensprechende Fomular finden Sie im Formularcenter auf dieser Homepage. Ein Link zum Formularcenter ist unter 'notwendige Unterlagen' (s. u.) hinterlegt.
Rechtsgrundlage
Meldegesetz NW (PDF-Format)