Durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS NRW) werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Zählungen und Erhebungen durchzuführen (z. B. Viehzählungen).
In der Regel werden die zu befragenden Betriebe oder Personen vorher angeschrieben; diese müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist, die entsprechenden Erhebungsbögen an die Städte und Gemeinden zurücksenden.
Die Unterlagen werden gesammelt an das LDS NRW übersandt.