Hat sich Ihr Name geändert oder sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
KFZ-Schein (Änderungen): 10,80 EUR
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern: Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder: Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
Fahrzeugschein