Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Grundsteuer

Details

Die Gemeinde erhebt Grundsteuern für:

  • die Betriebe der Land- u Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

  • die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)


Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt ihren örtlichen Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.

Bitte beachten Sie: Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.

Rechtsgrundlage
Grundsteuergesetz Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Laer vom 12.03.2013