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Kindergartenangelegenheiten

Details

Es besteht die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung (Kita/Kindergarten) betreuen zu lassen. Jedes Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens.

Über das Online-System „STEP – Kreis Steinfurt Elternportal“ können Sie sich für ein Betreuungsangebot Ihrer Wahl vormerken lassen. Wenn Sie keine E-Mailadresse oder keinen Internetzugang haben, melden Sie sich vor Ort in Ihrer Wunscheinrichtung.

Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Kindergartenbeiträge zu entrichten. Eine tabellarische Übersicht finden Sie unter dem unten genannten Punkt Dokumente.

Bei Bedarf beraten wir Sie gerne vorab telefonisch.