Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Mahnwesen

Details

Mahnwesen

Details zur Dienstleistung

Sie haben eine Mahnung erhalten? - Wie sollen Sie sich verhalten?

Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen. Dabei wird Ihnen eine neue Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt.

Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Krankentransportgebühren etc. -, werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Sofern dann immer noch nicht gezahlt wurde, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht zusätzliche Kosten!

Sollten Sie privatrechtliche Forderungen - z. B. Miete, Verkaufserlöse etc. - zu bezahlen haben, erhalten Sie eine Erinnerung, ohne dass Gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, wird Klage erhoben oder ein Mahnbescheid beantragt. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Gemeindekasse Laer benötigt unbedingt das Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert?

Für wiederkehrende Forderungen - z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Ausgleichsabgabe, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten uvm. - können Sie der Gemeindekasse Laer eine Lastschrifteinzugsermächtigung (Formular-Downloadmöglichkeit, siehe unten) erteilen. Dann haben Sie die Vorteile, für diese Zahlungen nicht mehr zu Ihrem Kreditinstitut - Bank oder Sparkasse - laufen zu müssen. Außerdem sind Mahngebühren und Säumniszuschläge für Sie kein Thema mehr. Die Gemeindekasse bucht die Beträge rechtzeitig zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Ein weiterer Vorteil bei Lastschrifteinzug sind die geringeren Bankgebühren gegenüber Einzelanweisungen oder Dauerauftrag.

Und das Risiko für Sie?

Sie haben gar keines! Können Sie eine Buchung nicht nachvollziehen, widersprechen Sie der Buchung bei Ihrem kontoführenden Institut. Der Betrag wird Ihrem Girokonto kostenlos wieder gutgeschrieben. Gründe für den Widerspruch brauchen Sie nicht anzugeben. Wollen Sie Ihre Einzugsermächtigung widerrufen, schicken Sie einfach eine kurze Mitteilung an die Gemeindekasse Laer oder rufen Sie uns an.

Die Kontaktdaten der Gemeindekasse mit Sitz in Altenberge finden Sie auf deren Homepage. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Lenfort, Telefon (02505) 82-51, E-Mail: lenfort@gkv-altenberge.de . Die 'zentrale' E-Mail-Adresse der Gemeindekasse lautet zweckverbandskasse@gkv-altenberge.de.