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Personalausweis

Details

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.

Gültigkeitsdauer von Personalausweisen

  • bei Personen unter 24 J = 6 Jahre

  • sonst 10 Jahre 

  • vorläufige Personalausweise = höchstens 3 Monate

Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!

Befreiung von der Ausweispflicht 

Von der Ausweispflicht sind befreit, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.

Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise (PAuswG)