Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.
bei Personen unter 24 J = 6 Jahre
sonst 10 Jahre
vorläufige Personalausweise = höchstens 3 Monate
Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!
Von der Ausweispflicht sind befreit, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise (PAuswG)