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Rundfunkgebührenbefreiung, Gebührenermäßigung für Fernsprechanschlüsse

Details

Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehbeiträge an den Beitragsservice für ARD | ZDF | Deutschlandradio entrichtet werden.

Informationen zu den Rundfunkgebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des WDR.

Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbStV)