Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehbeiträge an den Beitragsservice für ARD | ZDF | Deutschlandradio entrichtet werden.
Informationen zu den Rundfunkgebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des WDR.
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbStV)