Die Gemeinde Laer hat im Rahmen der Fortschreibung ihres Einzelhandelskonzeptes wichtige städtebauliche Weichen gestellt. Grundlage bilden die in Anlage 1 enthaltenen Abwägungsempfehlungen, die vom Rat beschlossen wurden. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (Anlage 2) liegt nun ein umfassendes Entwicklungskonzept vor, das gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als verbindliche Planungsgrundlage dient.
Ein zentrales Element des Konzeptes ist die Sortimentsliste (Seiten 69–73 der Anlage 2), die künftig zur Steuerung der Einzelhandelsnutzungen innerhalb der Gemeinde genutzt wird. Ziel ist es, die Nahversorgung zu sichern, städtebauliche Strukturen zu stärken und den Einzelhandel bedarfsgerecht zu entwickeln.
Darüber hinaus wurden die zentralen Versorgungsbereiche neu definiert.
Dazu gehören:
Diese Festlegungen bilden die Grundlage für eine zukunftsorientierte und ausgewogene Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Laer.
Das ursprüngliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Laer wurde in den Jahren 2012 und 2013 erarbeitet und im Jahr 2014 durch den Rat der Gemeinde Laer beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Der Rat der Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts einstimmig beschlossen um eine aktuelle und tragfähige Grundlage für die planerische Steuerung zukünftiger Entwicklungen im Einzelhandel zu schaffen.
Der Rat der Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat hat die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Laer zustimmend zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Gemeinde Laer
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