Das ursprüngliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Laer wurde in den Jahren 2012 und 2013 erarbeitet und im Jahr 2014 durch den Rat der Gemeinde Laer beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Der Rat der Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 01.09.2021 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts einstimmig beschlossen um eine aktuelle und tragfähige Grundlage für die planerische Steuerung zukünftiger Entwicklungen im Einzelhandel zu schaffen.
Der Rat der Gemeinde Laer hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Laer nimmt die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Laer zustimmend zur Kenntnis und beschließt die öffentliche Auslegung im Sinne der §§ 3 (2) und 4 (2)Baugesetzbuch (BauGB). Auf dieser Grundlage sind analog zu den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die förmliche Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Entwurf der Fortschreibung wird von Montag, 03.06.2024 bis einschließlich Freitag, 05.07.2024 veröffentlicht. Das Konzept kann als PDF heruntergeladen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Laer Stellungnahmen abgegeben
werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Fortschreibung des Konzeptes unberücksichtigt bleiben.
Fragen, die zu den veröffentlichen Unterlagen bestehen, können bei dem zuständigen Ansprechpartner unter
der Telefonnummer 02554/910 321 gestellt werden. Eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird durch eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Veröffentlichungszeitraum während der Dienststunden (Montag bis Freitag: 8:30 - 12 Uhr, Montag bis Donnerstag: 14 - 16 Uhr) bei der Gemeinde Laer im 2. Obergeschoss des Rathauses, Mühlenhoek 1, 48366 Laer. Die Unterlagen sind dort frei einsehbar, aus organisatorischen Gründen bieten wir eine vorherige telefonische Terminabsprache zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 02554/910 321 an.
Gemeinde Laer
Mühlenhoek 1
48366 Laer
Telefon: 02554 910-0
Fax: 02554 910-700
Mail: rthslrd