Informationen weiterer Behörden zum Thema 'Corona-Krise' finden Sie auf folgenden Webseiten:
Der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen unter 0800 4 555520 zur Verfügung. Aktuell ist der Sachstand, dass verbal seitens der Bundesregierung kommuniziert wurde, dass bereits rückwirkend ab dem 01.03 mit dem Kurzarbeitergeld auch die Sozialabgaben übernommen werden sollen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit:
Zur Webseite der Bundesagentur für Arbeit
In diesem Video wird Ihnen anschaulich erklärt, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie Kurzarbeitergeld beantragen können: YouTube-Video ansehen
Für allgemeine Anfragen steht Ihnen der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter den bekannten Telefonnummern der bekannten Ansprechpartner oder unter der allgemeinen Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520 zur Verfügung.
Hinweise finden Sie auf der Seite www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org. Auch auf der Seite www.ifsg-online.de gibt es alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zudem die Möglichkeit, direkt online einen Antrag zu stellen. Allgemeine Fragen können auch telefonisch über das Servicetelefon unter der Telefonnummer linkliste0800 933 63 97 beantwortet werden.
Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, können die zuständigen Gesundheitsämter Personen vorsorglich unter Quarantäne stellen. Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Der Landesverband Westfalen- Lippe (LWL) entschädigt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Sie können sich an das Jobcenter im örtlichen Rathaus wenden und dort ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Die Leistungen werden im Regelfall kurzfristig gewährt. Außerdem übernimmt die Kommune die Aufwendungen für die Krankenversicherung. Im Gegenzug müssen die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, also die Gewinne, angegeben werden, die auf die ALG II-Zahlungen angerechnet werden. Eine Gewerbeabmeldung ist nicht erforderlich.
Hier ist die Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Das restliche Arbeitslosengeld wird dann gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt für Vermittlungen zu Verfügung steht und die Selbstständigkeit nur noch Nebenerwerbscharakter besitzt. Davon ist auszugehen, wenn die zeitliche Inanspruchnahme dafür weniger als 15 Wochenstunden beträgt. Da häufig die Auszahlung des ALG I nicht unmittelbar erfolgt, sollte parallel auch das Jobcenter beim Rathaus aufgesucht werden.
Zur Entlastung angespannter Liquiditätslagen besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Steuervorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Ebenso wird die Gewährung von Stundungen erleichtert.
Die KfW erleichtert die Liquiditätsversorgung, indem der KfW-Unternehmerkredit und der ERP-Gründerkredit universell mit einer Haftungsfreistellung von nunmehr 80% ausgestattet werden. Darüber hinaus bietet die Bürgschaftsbank NRW Expressbürgschaften an, die innerhalb von 3 Tagen bewilligt werden.
Für Unternehmen, die krisenbedingt in vorübergehenden Schwierigkeiten sind, werden zur Zeit von der KfW zusätzliche Sonderprogramme aufgelegt, die die Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) deutlich erhöhen. Ihr Ansprechpartner ist die zuständige Hausbank. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Ebenso raten wir jedem Selbstständigen/ Unternehmen, eine Liquiditätsplanung aufzustellen, um einen Überblick über die notwendigen finanziellen Mittel zu erhalten und für die Beantragung von eventuellen Bürgschaften/ Sonderkrediten gut gerüstet zu sein.
Selbstständige und Kleinunternehmer können SGB II-Leistungen erhalten
Jobcenter hilft wirtschaftlich schwierige Situation zu überbrücken
Besonders Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer trifft die aktuelle Krisensituation aufgrund der Corona-Pandemie hart. Aufträge bleiben weg, Quarantänemaßnahmen werden ergriffen sowie Schulen und Kitas geschlossen. Selbstständige kommen bei der Betreuung ihrer Kinder in Schwierigkeiten und Kleinunternehmer müssen um die Auftragslage und Mitarbeiter bangen. All dies führt dazu, dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.
Bevor sie vor dem wirtschaftlichen Aus stehen, haben Selbstständige jedoch die Möglichkeit, auch kurzfristig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantragen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies können sie im Kreis Steinfurt mit ihrer jeweiligen Kommune vor Ort klären.
Auch wenn die Verwaltungen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit für den Besuchsverkehr geschlossen sein sollten, sind die Mitarbeitenden aber telefonisch erreichbar und beraten die Betroffenen gerne. Aktuelle Regelungen zur Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Kommune.
(Quelle: Kreis Steinfurt)
Laerer Unternehmen möchten auch in der Corona-Krise für die Bürgerinnen und Bürger da sein und bieten einen online-Service. Es ist die Homepage www.laer-online.de entstanden, auf der sich Betriebe registrieren und Bürgerinnen und Bürger über die Angebote informieren können!link
Einen aktuellen Überblick über Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen finden Sie auf der Informationsseite des MWIDE zum Coronavirus.