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Zukunfsmanager

Erlebnisraum und Lieblingsort 

Die Gemeinde Laer setzt sich zum Ziel, die Ortskerne von Laer und Holthausen attraktiver, moderner und interessanter zu gestalten und somit die Attraktivität zu erhalten und zu steigern.

Als zentraler Ansprechpartner für den Ortskern von Laer hat die Gemeinde Laer seit dem 01.05.2022 die Stelle des Zukunftsmanagers geschaffen. Die Stelle wird duch das Landesprogramm Zukunft Innenstadt gefördert und ist bis zum 21.12.2023 befristet. Martin Setzkorn setzt sich für eine Belebung der Gastronomie, des Einzelhandels und der Aufenthaltsqualität von Laer ein und möchte gemeinsam mit den Akteuren, den Ortskern zukunftssicher machen.

Laer hat mit seiner historischen Bebauung, den kleinen Gassen rund um die Kirchhofsburg , dem Ewaldibach und dem Rathausteich eine einzigartige pitoreske Atmosphäre, die sowohl zum Einkaufen als auch zum Essen und Trinken oder zum Verweilen einlädt.

Folgende Ladenlokale nehmen am Sofortprogramm Innenstadt teil und bereichern unseren Dorfkern:

  • Heimat 3.0 (Hohe Straße 21)
  • Von Hand zu Hand (Königstraße 11)
  • Emjo Kids (Königstraße 8)
  • Kemper´s (Darfelderstraße 1)
  • Mit Leib & Seele – Tapas & mehr (Hohe Straße 2)

Anprechpartner
Martin Setzkorn

Pohlstr. 17b
48366 Laer

martin.setzkorn@laer.de
02554 910 – 410

Zukunft.Innenstadt.NRW
ministerium für heimat kommunales bau und gleichstellung

Welche Ziele hat das Sofortprogramm? 

Die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit ist und bleibt für die Stadtentwicklungspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung.

Der Wandel im Handel ist bereits seit längerer Zeit im Gang: Die Verlagerung von Einkäufen aus dem stationären (Einzel-)Handel in das Online-Geschäft,
zunehmende Filialisierungen, die das Warenangebot in den Innenstädten und Zentren austauschbar machen, Leerstände bei Handel und Gastronomie und vieles mehr.

Die zentralen Bereiche sind das Gesicht und das Herz der Städte und Gemeinden, sie bleiben Rückgrat künftiger städtebaulicher Entwicklungen. 

Von ihrer Qualität, Vielfalt und baulichen Attraktivität hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Regionen ab.

Um die Wiedervermietung von leerstehenden Ladenflächen bis zu einer Größenordnung von bis zu 300 Quadratmetern einer neuen Nutzung zuzuführen, wird dem Immobilieneigentümer aus dem „NRW-Sofortprogramm Innenstadt“ 70 Prozent der ortsüblichen (Kalt-)Miete für maximal bis Ende 2023 gezahlt. 

Der neue Pächter, zum Beispiel die Betreibung eines Pop-up-Stores, muss in dieser Zeit lediglich 20 Prozent der bisherigen Miete aufbringen. Ein immenser finanzieller Faktor, wenn sich Neugründer mit einer solchen Geschäftsidee auseinandersetzen müssen. Mit dem finanziellen Mietzuschuss kann möglicherweise die Verwirklichung einer Ladeneröffnung erleichtert werden.

Rechenbeispiel für eine Anmietung im Rahmen dieses Förderprogramms!

Kaltmiete pro Monat (Altmiete) eines Ladenlokals:
1000 €

Anmietung des Ladenlokals durch die Gemeinde zu einer um 30 Prozent reduzierten Miete:
700 €

Untervermietung an Dritte:
200 € (zzgl. Nebenkosten)

Fragen zum Sofortprogramm

Was wird gefördert?

Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ werden im Dorfkern, die Anmietungen von teilnehmenden Ladenlokalen bis Ende 2023 gefördert. Die Förderung ist adressiert an Gründerinnen und Gründer sowie expandierende Unternehmen, die ein Ladenlokal für förderfähige Nutzungen anmieten möchten. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die monatliche Miete (netto/kalt).

Wer ist förderfähig?

Gefördert werden können Neu- und Erstgründungen sowie Expansionen.

Welche Nutzungen sind förderfähig?

Die zukünftigen Nutzungen sollen möglichst frequenzbringend und nachhaltig sein, wie zum Beispiel Einzelhandel aller Art, Startups, Gastronomie, kulturwirtschaftliche Nutzungen, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr.

Wie lange gilt die Förderung?

Die Förderung ist nach Unterzeichnung des Mietvertrags auf maximal bis Ende 2023 befristet. Danach muss der Endnutzer eigenständig einen neuen Vertrag mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter aushandeln.

„Geben Sie der Zukunft Ihren Freiraum“

Sie verfügen über ein leerstehendes Ladenlokal im Laerer Dorfkern?

Nehmen Sie teil an dem "Sofortprogramm Innenstadt" und attraktivieren Sie
Ihre Immobilie mit vergünstigten Mieten aus dem Förderprogramm.
Die Gemeinde Laer unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten
Nutzung - wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Sie haben eine Geschäftsidee und sind auf der Suche nach einem geeigneten Ladenlokal?

Gerne stehen wir bei allen Fragen rund um das "Sofortprogramm Innenstadt"
zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach einem passenden
Ladenlokal im Laerer Dorfkern! Kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie!