
Pressemitteilung des Kreises Steinfurt vom 02.03.2021:
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt kann nun auch in absehbarer Zeit Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren mit chronischen Erkrankungen ein Impfangebot mit dem Impfstoff AstraZeneca machen. Um einen Überblick über den Umfang des Impfbedarfs zu erhalten, bittet der Kreis alle Betroffenen, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen. Hierzu zwingend erforderlich ist eine ärztlichen Bescheinigung, aus der die Einstufung des Betroffenen in eine Impfprioritäts-Kategorie hervorgeht.
Diese und weitere wichtige Informationen sowie die notwendigen Formulare für eine Eintragung in die Warteliste finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt in der Rubrik 'Corona - Informationen zum Impfen'.
Wie verschiedenen Pressemitteilungen und Berichten bereits zu entnehmen war, können sich Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, voraussichtlich ab dem 08.02.21 im Impfzentrum Greven gegen das Corona-Virus impfen lassen. Das Impfzentrum befindet sich im Terminal 1 des Flughafens Münster-Osnabrück, Airportallee 1, Greven (für Besucherinnen und Besucher des Impfzentrums ist das Parken übrigens kostenlos!).
Terminvereinbarungen für Impfungen sind möglich unter der kostenlosen Rufnummer
Alternativ dazu können Termine auch online auf der Homepage www.116117.de vereinbart werden. Hier (bitte anklicken!) gelangen Sie direkt zum entsprechenden Portal. Wählen Sie dann zuerst das Bundesland und danach "Impfzentren in Westfalen-Lippe" aus, bevor Sie durch Anklicken der Schaltfläche 'Zum Impfzentrum' zum nächsten Schritt weitergeleitet werden.
Bitte lesen Sie sich zunächst aber aufmerksam die Hinweise zur online-Buchung durch!!!
Bürgerinnen und Bürger, die bis Ende Januar 2021 mindestens das 80. Lebensjahr vollendet haben, erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben des Kreises Steinfurt mit umfassenden Informationen zur Anmeldung, zum Ablauf und zur notwendigen zweiten Impfung.
In der Gemeinde Laer leben zurzeit 399 Personen, die dieser Altersgruppe angehören. Seniorinnen und Senioren in stationären Pflegeeinrichtungen haben bereits Impfangebote erhalten oder werden diese in Kürze bekommen.
Die Nutzung des Impfzentrums ist vorgesehen für alle Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben.
Die Fahrt zum Impftermin hat jede/r Patient/in selbst zu regeln, da es sich um eine medizinische Leistung handelt, die – wie andere Leistungen, z.B. der Besuch beim Facharzt – üblicherweise auch selbst organisiert werden muss. Es bietet sich an, dass eine Person aus dem näheren Umfeld (z. B. Verwandte oder Nachbarn) behilflich ist, den/die Senior/in zu Impftermin zu fahren und als Begleitperson dabei zu sein.
Sollte es Ihr gesundheitlicher Zustand nicht zulassen, dass Sie weder selbst noch mithilfe von Verwandten bzw. Freunden/Nachbarn zum Impfzentrum fahren können, klären Sie bitte mit Ihrem Hausarzt, ob dieser Ihnen einen Transport verordnen kann, der über Ihre Krankenversicherung abgerechnet wird.
Falls weitere Fragen auftauchen oder Sie absolut keine Möglichkeit haben, auf die Hilfe von Verwandten oder Nachbarn zurückgreifen zu können, steht die Gemeinde Laer unter der Telefonnummer 910-116 zur Verfügung, um bei der Vermittlung einer Fahrmöglichkeit behilflich zu sein. Die genannte Rufnummer ist zu den üblichen Dienstzeiten der Verwaltung (mo.-fr. von 8.30 Uhr bis um 12.00 Uhr sowie mo.-do. zusätzlich von 14.00 Uhr bis um 16.00 Uhr) erreichbar.
Wichtig: Der Anruf in der Verwaltung sollte erst dann erfolgen, wenn bereits ein Impftermin feststeht.
Die Kapazitäten der Impfzentren sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Impfmengen. Der aktuell verwendete Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer ist in seiner Handhabung/Lagerung anspruchsvoll – daher ist auch keine Imfpung in den Hausarztpraxen möglich. Das bedeutet, dass Personen, die kein Impfzentrum aufsuchen und stattdessen lieber zuhause oder beim Hausarzt geimpft werden möchten, sich gedulden müssen, bis geeignete Impfstoffe zur Verüfgung stehen, die auch über das Hausarztsystem genutzt werden können.
Wichtig ist es, folgende Unterlagen zum Impftermin mitzunehmen:
- Terminbestätigung
- Impfpass (falls vorhanden)
- Elektronische Gesundheitskarte / Krankenversicherungskarte
- Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste – falls vorhanden)
- Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung
- Altersnachweis: Personalausweis oder anderer Lichtbildausweis
- Für Bewohner von Pflege und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor
- Bei chronischen Erkrankungen: ärztliches Zeugnis
- Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person

Werden Sie 'Impfpate'!
Für die Beförderung und Begleitung von Seniorinnen und Senioren zum Flughafen Münster/Osnabrück bei Greven und für die evtl. erforderliche telefonische Unterstützung sucht die Gemeinde Laer ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.
Wenn Sie helfen möchten, indem Sie z.B. als Fahrer/in zur Verfügung stehen, melden Sie sich gerne ebenfalls unter der bereits genannten Telefonnummer 910-116 oder per Email (). Wichtiger Hinweis: Für die ehrenamtlichen Helfer/innen besteht ein persönlicher Versicherungsschutz über die GVV Kommunalversicherung. Ein evtl. Schadenersatzanspruch von Fahrzeuginsassen ist im Rahmen der eigenen bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung / Insassenversicherung abzuwickeln; hieraus ggf. resultierende SFR-Rabattverluste können jedoch über die Gemeinde geltend gemacht werden.
Alle von der Gemeinde Laer vermittelten Impfpaten erhalten einen Ausweis mit Unterschrift und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde Laer.
Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 zeigte sich in Laer eine große ehrenamtliche Hilfsbereitschaft (Aktion „Einkaufshelden“ u. ä.)! Insofern hoffe und zähle ich auch jetzt auf die Hilfsbereitschaft und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger - getreu dem Motto „Laerer für Laerer“!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße und alles Gute!
Ihr
Manfred Kluthe
Bürgermeister
Hier finden Sie ausführliche Informationen und Formulare zur Corona-Schutzimpfung:
Merkblätter und Formulare zum download:
Diese Unterlagen sollten nach Möglichkeit bereits zuhause ausgedruckt / ausgefüllt und dann zur Impfung mitgenommen werden. Sofern Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie die Unterlagen bei der Gemeinde Laer unter der Telefonnummer 910-116 oder per Mail () anfordern!
In einigen Fällen ist es vorgekommen, dass nur der Ersttermin gebucht werden konnte. Dieser kann in jedem Fall wahrgenommen werden, auch wenn die Buchung des Zweittermins erfolglos war.
Bitte beachten Sie hierzu die Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung:
Weitere allgemeine Informationen:
Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Informationen zum Ablauf: 'Vom Termin bis zur Impfung'
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums