Wahlberechtigte
Wahlberechtigt zur Landtagswahl 2005 sind:
alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag, dem 22.05.2005,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Anders als bei den Kommunal- und Europawahlen sind Staatsangehörige der Europäischen Union zu den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
In Laer kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle deutschen Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen, die bei der Meldebehörde mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.