Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie einen Wahlschein beantragen. Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Mit einem Wahlschein können Sie bei der Landtagswahl in jedem Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk wählen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.
Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben oder vorab im Wahlamt wählen.
Sind Sie in Laer wahlberechtigt, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte beim unserem Wahlamt.
- Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und per Post zusenden.
- Im Wahlamt können Sie uns persönlich besuchen und dort gleich wählen.
- Auch über das Internet können Sie einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlegen) bestellen. Um den Online Briefwahlantrag aufzurufen, klicken Sie bitte hier. (Steht nur bei aktuellen Wahlen zur Verfügung!) Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist nicht ausreichend.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw. bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Stellen Sie für einen anderen einen Antrag, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgeweisen werden. Eine Aushändigung der Unterlagen an Dritte ist ebenfalls nur gegen Vorlage einer Vollmacht zulässig. Eine Person kann allerdings maximal für 4 Wahlberechtigte Unterlagen in empfang nehmen.